Besondere Beachtung bei den Anbauteilen
Besondere Beachtung sollten Sie auch Anbauteilen schenken, die nicht zur Originalausrüstung des Herstellers gehören. Gerne werden andere Auspuffendtöpfe montiert, die einen besseren Sound haben. Manche Motorradbesitzer rüsten auch andere Reifen nach, für die sie eine Freigabebescheinigung vom Hersteller brauchen. Kontrollieren Sie also in den Zulassungspapieren, welche Reifengröße dort vorgeschrieben ist und ob das Motorrad einer so genannten Markenbindung unterliegt. Mit einer Markenbindung schreibt der Hersteller eine bestimmte Marke und einen bestimmten Reifen in einer genau definierten Größe vor. Wenn also Reifenvorgaben in den Papieren und tatsächlich montierte Reifen nicht übereinstimmen, ist dies nur mit einer zusätzlichen Herstellerfreigabe zulässig. Lassen Sie sich diese zeigen.
Genauso verhält es sich mit weiteren Anbauteilen, für die mindestens eine so genannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen muss. Solche ABE müssen für alle nachgerüsteten Teile vorliegen. Oftmals werden gerade an ältere Motorräder Windschilder oder Spiegel montiert, die enormen Kräften ausgesetzt sind. Oder es werden Top-Cases oder Koffer verwendet, die nicht verkehrssicher sind. Ohne eine ABE können solche Teile aus dem "Graumarkt" stammen. Sie sind dann nicht nach den Sicherheitsbestimmungen der EU geprüft und freigegeben.
Wenn Sie also ein Motorrad mit markenfremden Anbauteilen kaufen wollen, lassen Sie sich für jedes Teil eine ABE vorlegen. Besser noch ist es natürlich, wenn der Vorbesitzer alle Teile vom TÜV hat abnehmen lassen und sie damit in den Zulassungspapieren eingetragen sind. Übrigens: Auch bei älteren Motorrädern, für die bestimmte Reifenmarken gar nicht mehr verfügbar sind, ist es sinnvoll, sich die neuen Herstellervorgaben in die Papiere eintragen zu lassen. Dies geht an allen TÜV- oder DEKRA-Stationen.