Entscheidend ist, was im Fahrzeugschein steht
Bei modernen Maschinen besteht sehr häufig eine feste Reifenbindung, die vom Hersteller zwingend vorgegeben ist. Fahrer solcher Bikes brauchen nicht lange zu diskutieren, sondern dürfen ausschließlich solche Reifen in der vorgeschriebenen Größe verwenden. Anders ist es bei Fahrzeugen ohne Markenbindung. Hier kommt es nur auf die vorgeschriebene Größe an.
Unter den Ziffern 15.1 und 15.2 steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals: Fahrzeugschein), welche Reifengröße für Ihr Motorrad vorgeschrieben ist. Bei älteren Fahrzeugscheinen stehen die Reifenvorschriften in den Ziffern 20 bis 23. Dort finden Sie eine Reihe von Zahlen, die die Breite und Höhe sowie Bauart der vorgeschriebenen Reifengrößen für Vorder- und Hinterrad separat angeben:
(Abbildung der Zulassungsbescheinigung Teil 1)